Kinderschutz-Magazin online bestellen
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Liebe Kinderschützerinnen und Kinderschützer, auf Grundlage des Beschlusses zur veränderten Rechnungsstellung für „Kinderschutz. Das Magazin“ auf den Kinderschutztagen 2024 können Mitglieder der Ortsverbände ab dem 1. Januar 2025 das gedruckte Magazin abbestellen, unter der Voraussetzung, dass sie sich für die Online-Ausgabe des Magazins registrieren. Wie funktioniert das genau? Wenn sich ein Mitglied eines Ortsverbandes erstmalig auf kinderschutz-magazin.de registriert, kann es sich bereits während dieses Vorgangs vom Erhalt des gedruckten Heftes abmelden. Bereits anmeldete Mitglieder können dies in ihrem „Profil“ tun. Wichtig: Die Abbestellung kann nur durch das Mitglied selbst(nicht durch den Ortsverband) erfolgen. Eine Anleitung zur Registrierung auf kinderschutz-magazin.de finden Sie im Extranet des Kinderschutzbund Bundesverbandes unter: Materialien – Verbandsorganisation – Zentralversand Kinderschutz. Das Magazin. Die Abbestellung ist bereits jetzt möglich, wird aber gemäß dem Beschluss zur geänderten Rechnungsstellung erst zum 1. Januar 2025 wirksam. Stichtage für die Abbestellung sind der 15.2./15.5./15.8./15.10. jeden Jahres. Neumitglieder erhalten mindestens eine gedruckte Ausgabe Jedes Neumitglied erhält künftig mindestens eine gedruckte Ausgabe des Magazins und kann es nach Erhalt auf Wunsch über die Registrierung auf kinderschutz-magazin.de abbestellen, falls es das Magazin ausschließlich digital lesen möchte. Weiteres Verfahren ab 1. Januar 2025 Ab dem 1.1.2025 wird der Zugang zum digitalen Magazin für das jeweils aktuelle Heft auf Inhaber*innen eines Accounts beschränkt. Ältere Ausgaben werden frei zugänglich und damit auch nutzbar für die Öffentlichkeitsarbeit der Mitgliedsverbände sein. Einmal jährlich erhalten die Mitgliedsverbände durch die Bundesgeschäftsstelle eine Übersicht darüber, welche ihrer Mitglieder das Magazin in der gedruckten (bzw. rein digitalen Form bei selbstverteilenden Verbänden) beziehen. Hintergrund: Beschluss „Obligatorischer Bezug von ‚Kinderschutz aktuell’“ (1987) Der Bezug von Kinderschutz. Das Magazinist in jeder Mitgliedschaft enthalten.Alle Mitgliedsorganisationen sind verpflichtet, ihren Mitgliedern die Verbandszeitschrift bereitzustellen. Diese Verpflichtung basiert auf dem Beschluss „Obligatorischer Bezug von ‚Kinderschutz aktuell“, der auf der Bundesmitgliederversammlung 1987 gefasst wurde. Information für Mitglieder der Ortsverbände Die Mitglieder werden wir über das hier beschriebene Verfahren in der Ausgabe 4-24 des Magazins informieren. Wir wünschen Ihnen und Ihren Mitgliedern viel Freude beim Lesen und Teilen der Artikel. Liebe Grüße,Ihre Bundesgeschäftsstelle